Dies bedeutet schlicht, dass die medizinischen Leistungen Ihrer Krankenkasse budgetiert sind. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dies sagt aber nicht, dass eine bestmögliche Behandlung auf Krankenkassenkosten erfolgen kann. Gerade neue und innovative Verfahren benötigen oft eine lange Zeit, bis diese in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Daher bieten wir diese als IGeL in unserer Praxis an.